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Teilnahmevoraussetzungen Interesse an kaufmännischen, verwaltenden Aufgabenstellungen im Sozial- und Gesundheitswesen. Prüfungsvoraussetzungen (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung) (1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine minde-stens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist. (2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat und 1. im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden, Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis oder 3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. (3) Die Berufspraxis gemäß Absatz (2) sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Absatz (2) Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen haben. (4) Abweichend von Absatz (1) und (2) kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
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18 Monate, wobei Sie wöchentlich etwa 10 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um 12 Monate kostenlos überschreiten. 38 Studienhefte Seminare |
Abschluss
und Zeugnis
Am Dieser Fernunterrichtslehrgang ist von der Staatlichen
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und unter der Nummer
551103 zugelassen.
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