Fernlehrgang "Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK"

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Motivation

Führungskräfte im Sozial- und Gesundheitsbereich

Die Anforderungen an Führungskräfte im Sozial- und Gesundheitswesen werden immer größer. Durch den zunehmenden Sparzwang der öffentlichen Kassen sind wirtschaftliche Aufgabenstellungen auch in karitativen und gemeinwirtschaftlichen Unternehmen mehr und mehr in den Vordergrund gerückt. Zu den Aufgaben zählen unter anderem die Mitarbeiterführung unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Vorschriften, die Mitwirkung bei Aus- und Weiterbildung, die Ausführung qualifizierter kaufmännischer Sachaufgaben sowie das Erkennen und Beurteilen regionaler, nationaler und internationaler Vernetzungen im Bereich sozialer Dienstleistungen und deren Einfluss auf den Betriebsablauf.

 

 

Vorkenntnisse

Teilnahmevoraussetzungen

Interesse an kaufmännischen, verwaltenden Aufgabenstellungen im Sozial- und Gesundheitswesen.

Prüfungsvoraussetzungen (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung)

(1) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer 

1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine minde-stens

einjährige Berufspraxis oder 

2. eine mindestens vierjährige Berufspraxis nachweist.

(2) Zur Prüfung im Prüfungsteil „Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil „Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat 

und

1. im Rahmen einer Ausbildung im Sozial- und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden, Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige Berufspraxis

oder

2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen, verwaltenden, helfenden, pädagogischen oder pflegenden Ausbildungsberuf und danach insgesamt eine mindestens dreijährige Berufspraxis

oder

3. insgesamt eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. 

(3) Die Berufspraxis gemäß Absatz (2) sowie die anerkannten Ausbildungsberufe gemäß Absatz (2) Nr. 2 müssen inhaltlich wesentliche Bezüge zu den Aufgaben im Sozial- und Gesundheitswesen haben.

(4) Abweichend von Absatz (1) und (2) kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er/sie Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.

 

 

Dauer und Umfang

18 Monate, wobei Sie wöchentlich etwa 10 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um 12 Monate kostenlos überschreiten.

38 Studienhefte

Seminare
Zwei jeweils einwöchige Seminare in Nürnberg. Die Seminargebühren sind in den Studiengebühren enthalten.

 

Abschluss und Zeugnis

Am Ende des Lehrgangs ein Lehrgangs-Abschlußzeugnis der Fernschule.

Dieser Fernunterrichtslehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und unter der Nummer 551103 zugelassen.

 

 

Lehrgangsgebühren und Anmeldung

Für jedermann erschwingliche Lehrgangsgebühren!
Unter Kostengesichtspunkten ist der Fernunterricht anderen Weiterbildungsformen deutlich überlegen.
Einen Fernlehrgang kann sich jeder leisten, ob nun zur beruflichen Fortbildung oder "nur" aus Interesse am Thema.

Die Lehrgangsgebühren:

Fachwirt/in im Sozial- und Gesundheitswesen IHK        18 Monatsraten zu je EUR 139,- 

Sie können jederzeit mit diesem Fernlehrgang beginnen.

 

Lehrplan
Arbeitsmethodik
Aspekte der Volks- und Betriebswirtschaft, Recht und Steuern
Unternehmensführung, Controlling und Rechnungswesen
Personalwirtschaft, Informationsmanagement und Kommunikation
Sozial- und Gesundheitsökonomie
Rechtliche Bestimmungen im Sozial- und Gesundheitswesen
Marketing im Sozial- und Gesund-heitswesen
Management im Sozial- und Gesund-heitswesen

 

 

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