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Teilnahmevoraussetzungen Abgeschlossene Berufsausbildung als Steuerfachgehilfe/in oder gleichwertige abgeschlossene Berufsausbildung. Ohne abgeschlossene Berufsaubildung ist eine mehrjährige praktische Berufserfahrung auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens erforderlich. Sollten Sie die Ablegung der Prüfung direkt nach Absolvierung des Lehrganges anstreben, so ist zu Beginn des Lehrganges ferner die jeweilige unter Prüfungsvoraussetzungen genannte praktische Tätigkeit abzüglich der Lehrgangsdauer erforderlich. Prüfungsvoraussetzungen (zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung) 1. Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung als Steuerfachangesellte/r sowie eine hauptberufliche praktische Tätigkeit von mindestens 3 Jahren bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer oder einem vereidigten Buchprüfer bzw. einer Steuerberatungs-, Wirtschaftsprüfungs- oder Buchprüfungsgesellschaft. 2. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer eine gleichwertige abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen kann (z. B. als Industriekaufmann, Bankkaufmann) und fünf Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon drei Jahre in den unter 1. genannten Berufszweigen hauptberuflich gearbeitet hat. 3. Zur Prüfung kann auch zugelassen werden, wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann. In diesem Fall müssen Sie jedoch mindesten 8 Jahre auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens fünf Jahre in den unter 1. genannten Berufszweigen hauptberuflich gearbeitet haben. Achtung: Die Zulassungsvoraussetzungen der Kammern können geringfügig voneinander abweichen.
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18 Monate, wobei Sie wöchentlich etwa 8 bis 10 Stunden benötigen. Sie können jedoch auch schneller vorgehen oder sich Zeit lassen; die Regelstudienzeit dürfen Sie um ein Jahr kostenlos überschreiten. 45 Studienhefte Seminare
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Am Ende des Lehrgangs ein Lehrgangs-Abschlußzeugnis der Fernschule.Dieser Fernunterrichtslehrgang ist von der Staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) geprüft und unter der Nummer 550403 zugelassen.
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